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Brexit: Kaum Planungssicherheit für Versicherer

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Als hätte die deutsche Versicherungswirtschaft in den vergangenen Jahren nicht genug Probleme gehabt: Neben neuen Regularien und dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld birgt nun auch der 29. März 2019 eine gewisse Unsicherheit für die Branche. Denn wenn Großbritannien an diesem Tag die Europäische Union (EU) verlässt, muss sich die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten neu ordnen.

Mit dem Ausstieg verlieren Finanzdienstleister aus Großbritannien die Möglichkeit des sogenannten Passporting. Eine einmalige Zulassung in einem EU-Mitgliedsland macht dabei den Vertrieb eines Finanzproduktes in der gesamten Union möglich. Umgekehrt wird auch für Anbieter aus der EU der Vertrieb auf der Insel komplizierter. Viele Versicherer könnten die Zulassung verlieren, im jeweils anderen Rechtsraum das Bestandsgeschäft weiterzuführen. Läuft es auf einen „harten“, also ungeordneten Brexit hinaus, könnte dieses Szenario schon am 30. März 2019 eintreten, einigen sich London und Brüssel auf eine Übergangsphase, tritt das Szenario spätestens zum 1. Januar 2021 ein.

Unsicherheit auf beiden Seiten also, die in vielen Aspekten nicht einfach ausgesessen werden kann. Denn Großbritannien ist ein wichtiger Auslandsmarkt: Das Land ist der größte Versicherungsmarkt Europas und laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit einem Anteil von 5,8 Prozent Beitragseinnahmen der viertgrößte Versicherungsmarkt weltweit.

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von factum
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