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Einführung eines Kinderstartgeldes zur Förderung der Finanzkompetenz

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Um die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits in der frühen Lebensphase zu fördern und langfristige Erfahrungen mit Investitionen sowie deren Renditechancen für eine breite Bevölkerungsschicht zu ermöglichen, plant der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Einführung eines Kinderstartgeldes für Kinder ab sechs Jahren. Dieses Konzept sieht vor, dass monatlich staatlich geförderte Beträge, beispielsweise zehn Euro, in einen ausgewählten Fonds investiert werden. Der Sachverständigenrat betont, dass ein breit diversifizierter Fonds mit einem hohen Anteil an Aktien ein zentrales Element des Kinderstartgeldes darstellen sollte. Dies würde es den Kindern ermöglichen, über einen langen Zeitraum hinweg am Kapitalmarkt zu partizipieren und dabei eine solide Rendite bei gleichzeitig geringem Risiko zu erzielen.

Ulrike Malmendier, Mitglied des Sachverständigenrates, erklärt, dass die bisherigen Programme zur Finanzbildung in Deutschland nicht den gewünschten Effekt auf die Finanzkompetenz der Bevölkerung hatten. Das neue Kinderstartgeld soll daher nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern durch praktische Erfahrungen das Finanzverhalten stärken. Zudem wird erwartet, dass auch die Eltern von den positiven Effekten profitieren, da sie zunächst für die Kapitalanlage ihrer minderjährigen Kinder verantwortlich sind.

Das Kinderstartgeld soll automatisch alle Kinder in Deutschland ab dem sechsten Geburtstag erfassen und an den Bezug von Kindergeld gekoppelt sein. Ein kleiner monatlicher Betrag reicht aus, um praktisches Wissen zu erwerben; das Programm dient nicht primär dem Vermögensaufbau. Über einen Zeitraum von zwölf Jahren sollen die Kinder monatlich in einen liquiden Fonds mit hohem Aktienanteil investieren können. Bei der Auswahl der Fonds sollten nur autorisierte UCITS-Fonds berücksichtigt werden, die eine sichere Anlagemöglichkeit bieten.

Die Simulation des Sachverständigenrates zeigt, dass ein Portfolio mit 100 Prozent Aktienanteil nach zwölf Jahren im Median um 13 Prozent höher bewertet ist als eines mit 50 Prozent Aktienanteil. Während der Ansparphase sind Auszahlungen nicht zulässig; bei Erreichen der Volljährigkeit kann die angesparte Summe jedoch ohne Zweckbindung ausgezahlt werden. Das Programm soll zudem an eine zukünftige Reform der Riester-Rente anschlussfähig sein und verursacht in der Aufbauphase moderate Kosten für den Bundeshaushalt.

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von wpservice
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