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Die Herausforderungen der Betriebsrente laut DIA

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Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) zeigt sich unzufrieden mit den Maßnahmen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Klaus Morgenstern, Research Experte bei der Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA), äußert in einem Kommentar Bedenken. Es wird erwartet, dass das Sozialpartnermodell einige Verbesserungen erfahren wird, da die bisherige Einführung als zu langsam und unbefriedigend empfunden wird. Der Gesetzgeber plant Anpassungen vorzunehmen, um das Modell für außertarifliche Mitarbeiter sowie nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu öffnen. Dies soll ermöglicht werden, wenn das Unternehmen einem einschlägigen Tarifvertrag unterliegen würde, falls es tarifgebunden wäre.

Die mögliche Öffnung des Sozialpartnermodells könnte dazu führen, dass auch Beschäftigte in freien Berufen wie Angestellte in Arztpraxen einbezogen werden. Einige Verbände der freien Berufe hatten bereits Interesse an einer solchen Regelung für die Betriebsrente ihrer Mitglieder bekundet. Die Frage, ob es Erleichterungen für Opting-out-Modelle geben wird, bleibt jedoch unklar und wird von der aba mit einem großen Fragezeichen versehen.

Die aba hat neben den geplanten gesetzlichen Anpassungen auch weitere Herausforderungen identifiziert, die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II nicht gelöst werden. Dazu zählt die Schwierigkeit der Anpassung bestehender Versorgungszusagen in Unternehmen aus finanziellen Gründen. Viele Unternehmen haben ältere Versorgungswerke geschlossen und nehmen keine neuen Mitarbeiter mehr auf. Eine mögliche Lösung könnte eine Reduzierung der künftig verdienbaren Ansprüche bei bestehenden Mitarbeitern sein, um auch neuen Mitarbeitern eine reduzierte Zusage anzubieten.

Die Arbeitsgemeinschaft sieht auch keine Hoffnung auf Verbesserungen beim Mindestgarantieniveau der Beitragszusage mit Mindestleistung und bei der Klarstellung zur Mindestleistung von beitragsorientierten Leistungszusagen. Restriktionen und Rechtsunsicherheiten führen dazu, dass diese Zusagen immer seltener angeboten werden. Das Bundesarbeitsministerium hat erklärt, dass Reformvorhaben nur umgesetzt werden sollen, wenn beide Sozialpartner damit einverstanden sind.

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