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ArchivMai 2018

Investmentplattform verstärkt Führungsteam

Die voll regulierte europäische Investmentplattform BrickVest hat Morten Møller Holst zum Chief Operating Officer (COO) ernannt. Damit hat das Unternehmen sein Führungsteam wenige Wochen nach der Ernennung von Frank Noé und Rafal Okninski zum Partner Germany beziehungsweise zum Chief Technical Officer um ein weiteres Mitglied verstärkt.

Offener Immobilienfonds erwirbt Kugelhaus in Dresden

Der offene Immobilienfonds „Leading Cities Invest“ hat sein Portfolio um das Kugelhaus in Dresden erweitert. Die in Dresden bekannte Immobilie mit Einzelhandel und einem Erlebnisrestaurant steht am Wiener Platz direkt vis-à-vis zum Hauptbahnhof.

OLG Braunschweig – Musterverfahrensantrag – Volkswagen AG

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG
hat der 3. Zivilsenat durch den Richter am Oberlandesgericht Dr. Hoffmann, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Pansegrau und die Richterin am Landgericht Siegfried am 18. April 2018 beschlossen: Die Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Jäde und des Richters am Oberlandesgericht Stephan wird für unbegründet erklärt.

Fintechs in Deutschland: „Viel Lärm um nichts?“

Die hochgerechneten direkten Erträge der in Deutschland im Privatkundengeschäft tätigen Fintechs für 2017 summieren sich auf 800 bis 900 Millionen Euro. Im Vergleich zu dem für Banken verbleibenden Ertragspool im deutschen Privatkundengeschäft in Höhe von rund 53 Milliarden Euro fallen diese Erträge mit weniger als zwei Prozent noch bescheiden aus.

Kauf von Denkmalschutz-Immobilien – Was Sie wissen sollten

Eine altehrwürdige Immobilie zu erwerben und diese nach seinen Wünschen zu einem wunderbaren Eigenheim umzubauen, hat auf jeden Fall seinen Reiz! Oft werde ich gefragt, was es beim Kauf und der Sanierung einer Denkmalschutz-Immobilie zu beachten gibt.

Generationenwechsel in Gefahr?

Wird ein Wohnungsunternehmen übertragen, gewährt die Finanzverwaltung erbschaftsteuerliche Vorteile. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs stellt diese bisherige Praxis in Frage: Erbschaftsteuerliche Vergünstigungen wurden beschränkt. Von der Finanzverwaltung wird man demnächst eine vertrauensschützende Übergangsregelung erwarten dürfen.

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